Sie möchten (wieder) evangelisch werden?
Das ist ein freudiges Ereignis! Wahrscheinlich haben Sie an diesem Entschluss eine ganze Weile »gearbeitet«. So etwas geschieht ja selten von einem Moment auf den anderen. Das hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass das ein wenig ungewöhnlicher ist, als wenn Kinder im Babyalter getauft werden. Doch nun zu Ihren Fragen.
Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten:
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Sie gehören oder gehörten einer anderen Konfession an (Aufnahme)
In jedem Fall sollte Ihr erster Weg zur Pfarrerin oder zum Pfarrer führen. Sie werden Ihnen weiterhelfen und Ihnen mit Rat und oft auch mit Tat zur Seite stehen.
Wenn Sie noch einer anderen Konfession angehören, dann spricht man von einer Aufnahme in die evangelische Kirche, von einem Übertritt oder einer Konversion. Dazu müssen Sie bei Ihrer Kirche zunächst den Austritt erklären. Das geschieht – jedenfalls bei unseren großen Kirchen – nicht im Pfarramt, sondern auf dem zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie schon ausgetreten waren entfällt der Gang zum Gericht natürlich, nur sollten Sie die Bescheinigung des Gerichts hervorholen.
Mit der erhaltenen Bescheinigung können Sie dann zum für Sie zuständigen evangelischen Pfarrer oder der Pfarrerin gehen und formlos um Aufnahme bitten, am besten schriftlich. Zuständig ist die Kirchengemeinde, in deren Gebiet Sie polizeilich gemeldet sind. Wenn Sie einen anderen Pfarrer oder eine andere Pfarrerin kennen, können Sie getrost auch erst dort nachfragen.
In der Regel wird die Pfarrerin oder der Pfarrer dann ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Denn Sie müssen in gewisser Weise »nachkonfirmiert« werden. Sie sollten sich also wenigstens in groben Zügen in den Besonderheiten der evangelischen Kirche auskennen.
Die Aufnahme selbst kann dann im Gottesdienst stattfinden, aber auch im kleinen Kreis, beispielsweise nach dem Gottesdienst. Eine feste Liturgie gibt es dafür nicht; über die konkrete Gestaltung wird man aber auf alle Fälle reden.
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Sie waren früher evangelisch und sind ausgetreten (Wiederaufnahme)
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Sie waren nie Mitglied einer Kirche und sind nicht getauft (Taufe)